BUND-Regionalverband Westharz

Jahrelanger unrechtmäßiger Betrieb eines Pestizidlagers ohne vorschriftsmäßigen Schutzwall – BUND-Kritik an PLG mbH und zuständigen Behörden – Pestizide werden umetikettiert - „Amazon der Pestizide“

Bad Harzburg. Die Firma PLG mbH mit Hauptsitz in Baddeckenstadt unterhält seit 2016 ein Lager in Bad Harzburg. Zur Ansiedelung im Gewerbegebiet Bad Harzburg-Nord erhielt PLG eine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig für eine Lagerkapazität von 7.800 Tonnen für die Lagerung von Pestiziden und anderen Chemikalien, die nach speziellen Gefährdungsklassen eingeteilt sind. Damit handelt es sich um einen Störfallbetrieb der oberen Klasse. Schon damals kritisierte der BUND das Verfahren und forderte eine Umweltverträglichkeitsprüfung, was die Behörden jedoch ablehnten. Es stellt sich die Frage, ob die Erstgenehmigung rechtmäßig erteilt wurde.

Die Rolle der Firma, die vorwiegend Pestizide lagert, am Markt verglich der geschäftsführende Gesellschafter Udo Kolle in einem Magazin mit einem „Amazon der Pestizide“.

Obwohl das Störfallrecht einen „angemessenen Sicherheitsabstand“ zu Schutzobjekten fordert, durfte sich PLG mit proaktiver Unterstützung der Stadt Bad Harzburg auf dem rund 5,6 Hektar großen Gelände ansiedeln. In der nahen Umgebung befinden sich: 

  • Die Kleintierarztpraxis und die Tierpension „Pfotenland“ – 70 m Entfernung
  • Die Rettungswache der KWB Goslar – 125 m Entfernung
  • Ein OBI-Baumarkt – 130 m Entfernung
  • Gut Radau – 350 m Entfernung

Wie konnte das gelingen? Die kommunalpolitischen und verwaltungsrechtlichen Winkelzüge, die gelaufen sind, um die Ansiedelung von PLG zu ermöglichen, wurden erst durch die Recherchen der Bürgerinitiative „Mit UNS für Harzburg“ bekannt. Die Bürgerinitiative hatte sich unter Beteiligung des BUND-Regionalverbandes Westharz gegründet, nachdem die Pläne, das Chemikalienlager in Bad Harzburg auf über 22.700 Tonnen Lagerkapazität fast zu verdreifachen, im Oktober 2019 veröffentlicht wurden:

  • Nur ein einziges Störfallgutachten diente als Grundlage für alle verwaltungsrechtlichen Entscheidungen.
  • Nur für das Betriebsgrundstück des Chemikalienlagers wurde der bestehende Bebauungsplan geändert.
  • Zwischen der Fa. PLG und der Stadt Bad Harzburg wurde ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, um störfallrelevante Punkte in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu vermeiden.
  • Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde von Anfang an durch das GAA Braunschweig konsequent verzichtet.
     

Schutzmaßnahme gegen Störfälle: Ein 4 - 5 m hoher Erdwall

Das von der Fa. PLG in Auftrag gegebene und bezahlte Störfallgutachten kam bei der Kalkulation verschiedener (eindimensionaler!) Störfallszenarien zu dem Schluss, dass die Tierarztpraxis und die Tierpension „Pfotenland“, die sich unmittelbar gegenüber PLG befinden, bei einem Störfall betroffen sein dürften. Daher wurde der Gutachter gebeten, sein Gutachten um die Empfehlung zur Errichtung eines 4 Meter hohen Erdwalls an der südlichen Grundstücksgrenze als Schutzmaßnahme zu ergänzen.

Dieses Gutachten diente dann als Grundlage für die notwendige Bebauungsplanänderung durch die Stadt Bad Harzburg sowie auch als Grundlage für die Erteilung der Erstgenehmigung nach dem Bundesimmissions-schutzgesetz durch das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Zwischen PLG und der Stadt Bad Harzburg wurde ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem die Errichtung eines 4 Meter hohen Erdwalls durch die Firma PLG vereinbart wurde. Die Errichtung eines 5 Meter hohen Erdwalls wurde letztlich als Auflage in die Betriebsgenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig aufgenommen.

Der Landkreis Goslar als Bauaufsichtsbehörde war dafür zuständig, die ordnungsgemäße Fertigstellung der baulichen Anlagen einschließlich der Außenanlagen abzunehmen. Bei der der geplanten Schlussabnahme im Dezember 2016 konnte jedoch nur ein Teilschlussabnahmeschein erteilt werden, da u.a. der Wall zu niedrig errichtet wurde. Die bauausführende Firma bestätigte eine tatsächliche Wallhöhe von 1 - 2 Metern – eine eklatante Abweichung von den Auflagen! Als Konsequenz untersagte der Landkreis Goslar der Fa. PLG, gefährliche Stoffe in einer störfallrechtlich relevanten Menge zu lagern, bis der Wall die vorschriftsmäßige Höhe erreicht hat.

Es ist ein Skandal, dass PLG sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht an diese Vorgabe gehalten und von Anfang an das Lager vollumfänglich betrieben hat. Damit hat es entgegen der Empfehlung des eigenen Gutachtens die Nachbarschaft gefährdet.

Das Schlimmste ist jedoch, dass das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, das unterjährig gesetzlich vorgeschriebene Vor-Ort-Kontrollen bei PLG durchzuführen hat, die fehlende Umsetzung der eigenen Auflage ignoriert und derzeitig den Erweiterungsantrag von PLG prüft. Auch der Stadt Bad Harzburg ist es erstaunlicherweise nicht aufgefallen, dass der Wall an der südlichen Grundstücksgrenze seit gut 4 Jahren mehrere Meter zu niedrig ist. Oder sollte es nicht auffallen?

Hinzu kommt, dass die zuständigen Behörden im Schadensfall, d.h. bei einer Freisetzung von Chemikalien, nicht einmal genau wissen, welche Stoffe sich gerade im Lager befinden. Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zieht sich auf gesetzliche Vorgaben zurück, dass nur die Mengen je Gefährdungsklasse bekannt gegeben werden müssen.

In diesem Fall hat die Landwirtschaftskammer Hannover, die bei PLG Kontrollen der gelagerten Pestizide durchführt, einen Wissensvorsprung. Anhand deren Kontrollvermerke wurde bekannt, dass PLG die bei sich gelagerten Pestizide im Auftrag der Zulassungsinhaber umetikettiert. Das erschwert die Gefahreneinschätzung im Störfall zusätzlich.

In den über 100 Seiten langen Antragsunterlagen der Firma PLG für das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig war stets die Rede von einer Kommissionierung der Lagergüter als Serviceleistung für die jeweiligen Eigentümer. Auch bei dem Erörterungstermin ab dem 18.2.2020 war von einem Umetikettieren der Pestizide nie die Rede. Erstaunlicherweise gab das GAA Braunschweig bei unserer jüngsten Anfrage vor, Kenntnis von dieser Praxis bei PLG gehabt zu haben. Das ist wenig glaubwürdig.

Ironischerweise wird nun auf der gegenüberliegenden Gewerbefläche ein Bio-Lebensmittelbetrieb angesiedelt. Wer soll das noch nachvollziehen – und das alles in bzw. nahe der Kurstadt Bad Harzburg!

Pressemitteilung als PDF

Ausbaupläne für Pestizidlager in Bad Harzburg schlagen Wellen – BUND Westharz und NABU-Kreisgruppe Goslar kamen zahlreichen Fragen nach und informierten vor Ort

Am Freitag 29.11.2019 informierten die Goslarer Umweltverbände BUND und NABU über die Hintergründe und das Umfeld des Chemikalienlagers in der Stadt Bad Harzburg in Form einer kurzen Wanderung. Treffpunkt war am 29.11. um 14.30 Uhr in Bad Harzburg, Gödeckekamp 7 im Gewerbegebiet Bad Harzburg Nord. Von dort führte ein Spaziergang in das Umfeld der Anlage, wo sich Quellaustritte und Erdfälle befinden, die nicht jeder Bad Harzburger kennt. In der Nähe dieser Erdfälle befindet sich das Chemikalienlager. Trotzdem wurde die Anlage 2016 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung vom Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig genehmigt. Nach dem Spaziergang setzten wir uns um 16.30 Uhr im Bräustübl Bad Harzburg, Goslarsche Str.1 A, zusammen, um über mögliche Einsprüche zu informieren.

Hintergrund

Die Firma PLG mbH aus Baddeckenstedt, die das Lager betreibt, hat die wesentliche Vergrößerung des Lagers in der Kurstadt Bad Harzburg beantragt. Gelagert werden gefährliche Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien. Die neue Gesamtlagerkapazität soll zukünftig 22.764 t betragen. Im Lager werden die Stoffe eingelagert, umgeschlagen und kommissioniert. Für die Erweiterung soll eine neue Halle mit drei neuen Lagerabschnitten errichtet werden. Unter Einhaltung der Lagerkapazität von 22.764 t für gewässergefährdende Stoffe soll

• die Lagerkapazität von toxischen Stoffen oder Gemischen bestimmter Gefahrenkategorien von 199 t auf 1.000 t erhöht werden,
• die Lagerkapazität von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Kategorie 1 oder 2 innerhalb der Lagerkapazität von 1.000 t von bisher unter 20 t auf 200 t erhöht werden und
• die Lagerung oxidierender Flüssigkeiten oder oxidierender Feststoffe mit einer Lagerkapazität von 320 t neu hinzukommen.

Mit dem Betrieb der Anlage, die der Seveso-Richtlinie unterliegt, soll im Juli 2020 begonnen werden. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 2.12.2019 schriftlich oder elektronisch beim GAA Braunschweig und der Stadt Bad Harzburg erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Riesiges Chemikalienlager in Bad Harzburg soll weiter vergrößert werden – über 22.000 Tonnen giftige Stoffe und Gemische in der Kurstadt

Bereits 2016 machte der Bau eines riesigen Chemikalienlagers in der Stadt Bad Harzburg Furore und die GZ hat mehrfach darüber berichtet. Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung wurde das Projekt vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt, obwohl sich in der Nähe des Lagers Erdfälle befinden, d.h. der Untergrund gehört dort nicht zu den stabilsten Baugründen im Landkreis Goslar.

Die Firma PLG mbH aus Baddeckenstedt, die das Lager betreibt, hat nunmehr die wesentliche Vergrößerung des Lagers in der Kurstadt Bad Harzburg beantragt. Gelagert werden gefährliche Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien. Die neue Gesamtlagerkapazität zukünftig 22.764 t betragen. Lagergrundstück ist Bad Harzburg, Gödeckekamp 7, Gemarkung Harlingerode, Flur 23, Flurstück 29/6. Dort sollen die Stoffe gelagert, umgeschlagen und kommissioniert werden. Für die Erweiterung soll eine neue Halle mit drei neuen Lagerabschnitten errichtet werden.

Unter Einhaltung der Lagerkapazität von 22.764 t für gewässergefährdende Stoffe soll

• die Lagerkapazität von toxischen Stoffen oder Gemischen bestimmter Gefahrenkategorien von 199 t auf 1.000 t erhöht werden,

• die Lagerkapazität von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Kategorie 1 oder 2 innerhalb der Lagerkapazität von 1.000 t von bisher unter 20 t auf 200 t erhöht werden und

• die Lagerung oxidierender Flüssigkeiten oder oxidierender Feststoffe mit einer Lagerkapazität von 320 t neu hinzukommen.

Mit dem Betrieb der Anlage soll im Juli 2020 begonnen werden.
 

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 2.12.2019 schriftlich oder elektronisch bei den genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
 

Wem es nicht möglich ist, Einsicht zu nehmen, stellt der BUND die Unterlagen gern zur Verfügung.